Höchste Standards für Ihren Urlaub - bei unserer Wohnmobil Vermietung in Grevenbroich - Wevelinghoven
Serviceliste
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Ausstattung WohnmobilListenelement 1
- Radio/ Navigation
- Klimaanlage im Fahrerraum
- Farbrückfahrkamera
- Tempomat
- Freisprecheinrichtung
- Kücheneinrichtung (Waschbecken, 2 -3 Flammen Gas-Herd, Kühlschrank mit Gefrierfach)
- Bad: Waschbecken, WC, Dusche
- TV/ Sat Anlage (je nach Fahrzeug)
- Markise ( Je nach Fahrzeug)
- Fahrradträger ( Je nach Fahrzeug)
- 2 x 11 KG Gasflaschen (1x voll 1x im Anbruch)
- CO2 Warner
Bei uns Inklusive:
- WC Hygiene + Spezielles WC Papier für Camping WC's
- Frischwasserschlauch
- Reifenfüllset
- Unterlegkeile (außer Kastenwagen)
- Kabeltrommel o. Kabelverlängerung + CEE Kabel
- Warndreick, Erstehilfekasten, Warnwesten, Feuerlöscher
- Tisch + Stühle (je nach Pers. Anzahl
- Grundaussattung Küche (ausreichend für den normalen Gebrauch)
Geschirr, Gläser, Kochgeschirr und Kochutensilien Grundaussattung Küche ausreichend für den normalen Gebrauch
- Bebilderte Anleitung der Fahrzeuge zusätzlich zur Einweisung
- Checklisten vor der Fahrt
- Checklisten auf dem Campingplatz
Zusätzlich möglich
- Fahrradträger für Anhängerkupplung für 2 E-Bikes (für Kastenwagen)
- Mitnahme eines Haustieres pro Haustier wird eine Gebühr von 60,00€ erhoben.
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Reinigung + VorschädenListenelement 2
Reinigung
Die Fahrzeuge werden Außen- und Innen gereinigt an Sie übergeben.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe auch von innen gereingt sein.
Die Außenreinigung übernehmen wir.
Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe erheben wir folgende Gebühren:
- für die Innenreinigung erheben wir eine Gebühr von 180,00€
- bei einer nicht geleerten und/oder vollständig gereinigten WC Kassette erheben wir eine Gebühr von 250,00€
- die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und werden auch vollgetankt zurückgegeben. Anderenfalls stellen wir sowohl die Betankung des Fahrzeuges sowie die Arbeitszeit des Mitarbeiters in Rechnung.
Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.
Alle unsere Fahrzeuge sind Nicht-Raucher-Fahrzeuge.
Die Beseitigung von Rauch, Rauchrückständen und Rauchgeruch im Innenraum wird extra berechnet.
Vorschäden:
Leider lässt es sich nicht immer vermeiden, dass unsere Fahrzeuge bereits Vorschäden aufweisen die gerade in Saisonzeiten nicht vor der nächsten Buchung behoben werden können.
Wir sind immer bemüht Schäden vorab zu dokumentieren und bitten auch bei Übergabe darum auf evtl. Schäden hinzuweisen damit diese dokumentiert werden können.
Sollten Ihnen darüber hinaus kleinere Schäden auffallen, bitten wir unverzüglich um eine Meldung.
Schäden die nicht offensichtlich vorher erkennbar waren und innerhalb von spätestens 48 Std. gemeldet werden, können wir ggf. als Vorschäden anerkennen.
Dies ist jedoch vom Schaden abhängig, bedeutet:
Melden Sie am Abend der Übergabe, dass eine Schublade klemmt o.ä. ist dies möglich.
Ein abgerochener Griff, gebrochene Scheibe, o.ä. wäre bei Übergabe oder zeitnah nach Übergabe offensichtlich gewesen und wird somit als Verursachter Schaden gewertet.
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Service PauschaleListenelement 3
- Ausführliche Einweisung bei Fahrzeugübergabe
- Rücknahme des Fahrzeugs
- Außenreinigung
- Propangasfüllung
- WC Chemikalien
- Grundaussttattung Fahrzeug siehe "Ausstattung des Wohnmobil"
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Kaution & Selbstbehalt im SchadensfallListenelement 4
Kaution
- Alle Fahrzeuge sind Vollkasko versichert mit 1.500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall
- Die Kaution i.H.v. 1500,00€ muss bei Fahrzeugübernahme auf dem Konto des Vermieters vorliegen, in Bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
- Ein Überweisungsbeleg als Nachweis ist NICHT ausreichend.
- Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.
Ausnahme:
Bei Reisen nach Schweden/ Norwegen behalten wir nach Rückkehr einen Betrag von
100,00€ bei Reisen bis 14 Tagen
200,00€ bei Reisen bis 28 Tagen (eine Staffelung bei längeren Reisen ist entsprechend möglich.)
für anfallende Straßen-, Stau-, Brücken-, Fährengebühren etc. ein, da diese erst 4-8 Wochen nach Reiserückkehr an
uns belastet werden. Sobald diese Gebühr beglichen ist wird der Restbetrag selbstverständlich an Sie überwiesen.
weitere Informationen zu anfallenden Gebühren finden Sie unter:
www.transportstyrelsen.se/en/Other-languages/Deutsch-German/
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Entgelte & Zahlungsbedingungen
FREIKILOMETER
- Pro Miettag sind 300 km frei
- Ab 15 Nächten sind unberenzte km frei
- Mehrkilometer 0,50 €/km
- Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag an.
- Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt.
Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als je ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird.
- MINDESTMIETDAUER
- Die Mindestmietdauer beträgt in der Hochsaison (HS) 14 Nächte, in der Neben- und Wintersaison (NS/WS) jeweils 7 Nächte. Kürzere Mietdauern sind bei Buchungslücken möglich.
Es besteht jedoch kein Anspruch! Ab 28 Tagen gewähren wir einen Langfahrerrabatt in Höhe von 10%.
- Bei nicht fristgerechter Rückgabe und damit entstehende Schadensansprüche nachfolgender Mieter, werden diese dem verantwortlichen Vormieter in Rechnung gestellt.
- Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Servicepauschale gemäß gültiger Preisliste an. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung, Reinigung des Fahrzeuges Innen- & Außen bei Übergabe sowie die Außenreinigung bei Rücknahme des Fahrzeuges.
- Zur verbindlichen Reservierungsbestätigung sind 30% des Mietpreises zu entrichten (mindestens. 400€). Nach Zahlungseingang erfolgt die Bestätigung, erst dann ist die Buchung Verbindlich.
Stornogebühren
Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:
40 % des Mietpreises vom 60. bis 50. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn (mind. 500€)
60 % des Mietpreises vom 49. bis 21. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises weniger als 21 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
100% des Mietpreises am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
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Fahrerlaubnis + Mindestalter
- Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B/C1, bzw. eines entsprechenden nationalen / internationalen Führerscheins sein.
Mit einem Führerschein der Klasse C1 darf ein Wohnmobil von bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden.
(Eine Grenze bis 3,5 Tonnen gilt für alle, die ab 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben haben.
Über 3,5 Tonnen ist hier eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.)
- Wir weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 – 7,5 Tonnen haben.
- Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
- Besitzer eines Führerscheins der Kl. B haben zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der technisch zulässigen Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs zu halten.
- Jeder Mieter/Fahrer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, diese beinhalten Führerschein, Gesamtgewicht & Verkehrsregeln.
WICHTIG: Ein gültiger Personalausweis & entsprechend der Fahrzeuges gültige Fahrerlaubnis sind bei Fahrzeugübergabe vorzulegen.
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Es ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
- zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen;
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
- zur Weitervermietung oder Leihe;
- zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen;
- zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; für Fahrschulübungen, Geländefahrten; für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.
- Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira, Zypern (inkl. Nord-Zypern) oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
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Obliegenheiten des Mieters
- Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweises zu hinterlegen.
- Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.
- Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
- Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 150 € ohne Nachfrage beim Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
- Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.
- Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.
- Haustiere dürfen nur in Ausnahmefällen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Mieter/Fahrer zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen /-einrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter/Fahrer eigenverantwortlich. Haustiere können zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung laut Preisliste/Mietvertrag führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht und/oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.
- Das alle Gegenstände am/ im Fahrzeug entsprechend während der Fahrt gesichert sind.
- Ebenso ist der Mieter/ Fahrer für die ordnungsgemäße Sicherung ggf. von Tieren im Fahrzeug.
- Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit einem amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen.
- Die Fahrzeuge können zwecks Nachverfolgung im Falle von Diebstahl mit GPS ausgestattet sein.